Stellungnahmen

Umweltrecht/MantelVO: Stellungnahme der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland

Der vorliegende Entwurf der Mantelverordnung dient der Umsetzung des EG-Grundwasserrechts (EU-Grundwasserrichtlinie und EU- Wasserrahmenrichtlinie).

Hierbei soll die Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010 geändert, die Bundes-Bodenschutz und Altlasten-verordnung vom 12. Juli 1999 neugefasst und eine Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen geschaffen werden.

Die gesetzlichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

– Schaffung eines abgestimmten und in sich schlüssigen Gesamtkon-zeptes zum ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von minerali-schen Ersatzbaustoffen und für das Auf- und Einbringen von Material in den Boden

– Ausreichender Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen gemäß Wasserhaushaltgesetz

– Ausreichender Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen gemäß Bodenschutzgesetz

– Erleichterungen für den Vollzug und die Wirtschaft

Grundlage sind die Prüfwerte der Grundwasserverordnung, die als Basis für die Ableitung von Materialwerten für Ersatzbaustoffe und für Material und Boden zur Verfüllung herangezogen werden.

Hieraus ergeben sich nachfolgende Änderungen gem. Arbeitsentwurf:

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Stellungnahme des BFW, Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen e.V.

Mit großer Zustimmung hat der BFW zur Kenntnis genommen, dass der Koalitionsvertrag der Regierung aufgab, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken. Nach dem energie- und klimapolitischen Teil der Bauplanungsrechtsnovelle soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vom 14.11.2012 die Innenentwicklung gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst und optimiert werden.

Die Regierung hat erkannt, dass die Innenstädte und Ortskerne von elementarer Bedeutung für die Stadtentwicklung und unverzichtbar für die Identifikation der Bürger mit ihren Städten und Gemeinden sind. Insofern wird es als wesentliche Aufgabe der Städtebaupolitik betrachtet, innerstädtischen Umstrukturierungsprozessen, die die Zentren gefährden, effektiv entgegenzuwirken und die Innenentwicklung zu stärken.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es das gesetzgeberische Ziel, die Neuinan-spruchnahme von Flächen auf der „Grünen Wiese” weitestgehend zu vermeiden. Des Weiteren geht es um die Wahrung und Stärkung der Urbanität und Attraktivität von Städten und Gemeinden, auch in baukultureller Hinsicht. Neben der Stärkung der Innenentwicklung sollen die Genehmigungsverfahren entbürokratisiert werden. Notwendig hierfür sind Bürokratieab-bau, Genehmigungsfiktionen und die Vereinheitlichung von Baugenehmigungsnormen; Ziele, die der BFW ausdrücklich unterstützt.

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