Am 06.02.2013 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG-Novelle) sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV-Novelle) beschlossen (Kabinettsbeschluss).
Zur grundsätzlichen Bewertung der Entwürfe von EnEG und EnEV aus wohnungs- und immobilienwirtschaftlicher Sicht verweisen wir auf die BID-Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 12.11.2012, die dieser Stellungnahme beiliegt.
Die nachfolgenden Punkte möchten wir noch einmal im Lichte der aktuellen Diskussion der Entwürfe herausheben.
Wirtschaftlichkeitsgebot / Forderungen der BID
Die BID stellt klar, dass die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 5 Absatz 1 EnEG maßgebliches Kriterium für Investitionen in energetische Maßnahmen sein muss. Hierbei ist wesentlich, dass der Wirtschaftlichkeitsbegriff des EnEG eine Refinanzierung der Aufwendungen durch die eingesparte Energie vorsieht.
In Deutschland besteht in wachsenden Regionen ein zunehmender Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, der nur über den Neubau gedeckt werden kann. Die Seite 2 von 11 Verschärfung der EnEV fördert hingegen den Neubau im hochpreisigen Segment, so dass sich die Wohnungssituation für Menschen mit mittleren oder kleinen Einkommen sowie für Rentner, Studenten und junge Familien zuspitzt.
Die BID fordert daher im Zusammenhang mit der EnEV:
1. Keine Verschärfung der energetischen Anforderungen
Eine Verschärfung der Mindestanforderungen an zu errichtende Gebäude ist in Würdigung der Gesamtsituation unangemessen und muss daher unterbleiben. Maßstab für die EnEV 2012 sind die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie 2010.
BID Stellungnahme EnEG/EnEV – pdf
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