Berlin, 18. Mai 2015. Der BFW-Landesverband Berlin/Brandenburg teilt die vom Amtsgericht Charlottenburg geäußerte Kritik am Berliner Mietspiegel 2015 und strebt dessen Qualifizierung für den Mietspiegel 2017 im Sinne des Gesetzes an. Nach Auffassung des Berliner Landgerichts und des Amtsgerichts Charlottenburg ist der am 18. Mai vom Senator für Stadtentwicklung vorgestellte Mietspiegel kein „qualifizierter Mietspiegel“ im Sinne des § 558 d BGB.
Dazu die Geschäftsführerin des Verbandes, Hiltrud Sprungala: „Das Amtsgericht Charlottenburg hat auf erhebliche Defizite bei der Erhebung und Bewertung der Daten, die dem Berliner Mietspiegel zugrunde liegen, aufmerksam gemacht. Angesichts dieser Bewertung durch die Justiz ist es unserem Verband leider nicht möglich, den vorliegenden Mietspiegel entsprechend § 558d Abs. 1 als „qualifizierten Mietspiegel“ anzuerkennen.“
Sprungala führte weiter aus, dass nach den Entscheidungen der Justiz kein eigener Interpretationsspielraum des Senats und der Verbände der Mieter und Vermieter bestehe. Dazu die Geschäftsführerin: „Solange sich keine andere Rechtsauffassung als ständige Rechtsprechung durchsetzt, sind die Berliner Mietspiegel, auch die der Vergangenheit, sozusagen „schwebend unqualifiziert“. Die Mitglieder des BFW Berlin/Brandenburg würden die Erstellung eines rechtssicheren qualifizierten Berliner Mietspiegels begrüßen, da sich seine Anwendung in der Vergangenheit bewährt hat.“
Allerdings müssten dazu die wesentlichen Kritikpunkte der Entscheidung des Landgerichts und des Amtsgerichts berücksichtigt werden:
• In der dem Mietspiegel zugrundeliegenden Mietenstichprobe muss die Repräsentativität der Daten deutlich erhöht werden.
• Es muss ein besseres Abbild des Wohnungsmarktes durch eine genauere Zuordnung der relevanten Mietspiegelkriterien erzeugt werden.
• Es muss ein neuer Ansatz hinsichtlich der Berliner Wohnlagen gefunden werden.
Erst nach einer grundsätzlichen Lösung dieser Probleme durch eine statistisch geeignetere Datenerhebung kann ein Berliner Mietspiegel wieder als qualifiziert im Sinne des Gesetzes gelten und damit seine auch vom BFW Berlin/Brandenburg geschätzte Befriedungsfunktion erfüllen. Für eine aktive und konstruktive Mitwirkung in diesem Veränderungsprozess, der die Grundlage der Erstellung des Berliner Mietspiegels 2017 sein muss, steht der BFW-Landesverband seinen Gesprächspartnern in der Politik und auf der Mieterseite zur Verfügung.
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