Vermittlungsausschuss tagt am Dienstag zur steuerlichen
Förderung energetischer Sanierung
Berlin, 07.11.2011 – Die deutschen Immobilienverbände und der Deutsche Mieterbund befürworten die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. "Die geplante steuerliche Förderung ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher bestehenden Fördermaßnahmen der KfW und ein wichtiger Baustein der Energiewende ", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW. Die Verbände fordern den Vermittlungsausschuss geschlossen auf, sich jetzt zügig zu einigen.
"Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen käme vor allem Ei-gennutzern und kleineren Vermietern zugute, die bisher weniger die Chance hatten, von den Fördermaßnahmen zu energetischen Sanierung zu profitieren", so Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).
Auch den Mietern sei mit der steuerlichen Förderung geholfen, wenn hierdurch die Gesamtbelastung bei der energetischen Modernisierung sinkt und die Vermieter verstärkt energetisch sanieren. „Denn Mieter profitieren von der besseren Dämmung ihrer Wohnung und müssen weniger für Heizkosten aufbringen", sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbunds. „Auch die Länder müssen nun ihrer Verantwortung gerecht werden und die Klimaschutzziele aktiv unterstützen. Nur mit gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten kann das Einsparziel erreicht werden."
Die deutschen Immobilienverbände sehen den Gesetzesentwurf, der dem Vermittlungsausschuss zur Beratung vorliegt, als gute Ausgangsbasis für die Verhandlungen. "Es sind allerdings einige Nachbesserungen notwendig, um die Förderung effektiver zu gestalten", erklärten die BSI und der ZIA.
"Nicht nur die Komplettsanierung eines Hauses sollte steuerlich förderbar sein, sondern auch Teilmaßnahmen. Hier wäre die Begünstigung von einzelnen Maßnahmen-paketen sowohl für Ein- und Zwei- als auch für Mehrfamilienhäuser eine gute Lösung", sagte Axel Gedaschko. Damit würden auch einzelne Kombinationen aus Dämmmaßnahmen, dem Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung steuerlich begünstigt.
Die erhöhte Absetzung könnte man nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur dann in Anspruch nehmen, wenn durch die Sanierung der energetische Standard „KfW-Effizienzhaus- 85" erreicht wird. "Diesen Standard halten wir für zu hoch und schlagen als Standard zunächst das „KfW-Effizienzhaus 100" vor", erklärten die beiden Vorsitzenden.
Darüber hinaus mahnen die BSI und der ZIA an, in einem weiteren Schritt auch Gewerbeimmobilien in die steuerliche Förderung einzubeziehen. "In diesem Sektor liegen erhebliche Einsparpotenziale", sagte Andreas Mattner. Allein Büro- und Einzelhandelsimmobilien machten zusammen über 500 Millionen Quadratmeter Fläche aus, in der der Sanierungsbedarf noch relativ hoch sei. Eine schnellere steuerliche Abschreibung wie im Wohngebäudebereich könne hier wichtige Investitionsanreize setzen.