Rotstift gefährdet Stadtentwicklung und Klimaschutz

– BSI zur öffentlichen Anhörung des Bau-Ausschusses

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung warnen die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft nochmals vor den negativen Folgen der geplanten Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung sowie der energetischen Gebäudesanierung und plädieren für weniger ordnungsrechtliche Vorgaben.

„Die Städtebauförderung wurde von 535 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 455 Millionen Euro für 2011 reduziert. Eine weitere Kürzung ist nicht akzeptabel. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Städtebauförderung auf das Vorjahresniveau anzuheben und für die nächsten Jahre festzuschreiben“, erklärte Walter Rasch, Stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzendverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des BFW Bundesverbands in der heutigen Anhörung. Die Förderungen für die Programme Stadtumbau Ost und West, das Programm Soziale Stadt, aber auch für den Denkmalschutz und für die Schaffung von altersgerechtem sowie barrierefreiem Wohnraum sind ein wichtiger Aspekt, um attraktive Städte zu erhalten“, so Rasch in der Anhörung.

Investitionen in energieeffiziente Gebäude

Im ersten Halbjahr 2011 ist die Nachfrage nach energetischen Sanierungen in höheren Standards stark eingebrochen. Dies zeigt, dass vor allem wieder eine Kontinuität der Rahmenbedingungen geschaffen werden muss. Um die Modernisierung in höheren Standards verlässlich zu ermöglichen, muss die Förderung auch über 2014 hinaus verstetigt werden. Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft weisen zudem nochmals darauf hin, dass zur Erreichung der im Energiekonzept der Bundesregierung geforderten Sanierungsrate in Höhe von zwei Prozent jährlich mehr Fördergelder als bislang geplant zur Verfügung gestellt werden müssten.

Eine herausragende Rolle spielt die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei den ordnungsrechtlichen Anforderungen. Auch für Mieter müssen energetische Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und damit sozial verträglich bleiben. Sonst würde Umweltanliegen zu Lasten des Sozialen umgesetzt. Deswegen darf aus Sicht der BSI die Energieeinsparverordnung (EnEV) derzeit nicht verschärft werden.

Im Neubaubereich sei es nicht mehr möglich, für alle Mietmärkte qualifizierten Neubau anzubieten. Selbst in schwachen Regionen mit niedrigen Grundstückspreisen betragen dann die Neubaumieten mehr als 9 Euro/qm. Gerade für junge Familien sei eine Anmietung einer Wohnung im Neubaubereich damit unerschwinglich. Schwellenhaushalten werde der Zugang zu Wohneigentum verwehrt.

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