BSI begrüßt steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Die im Gesetzentwurf festgelegten Voraussetzungen für die steuerlichen Abschreibungen sind jedoch nur schwer zu erfüllen

Berlin, 27.06.2011 – Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt insgesamt das Vorhaben der Bundesregierung, die energetische Modernisierung im Gebäudebereich nun auch über eine steuerliche Förderung zu forcieren. Um die gewünschte Breitenwirkung bei der energetischen Sanierung zu erzielen, sei es allerdings erforderlich, den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf noch zu ändern. „Die steuerliche Förderung, wie sie jetzt vorgesehen ist, wird ihre Wirkung vor allem im selbstgenutzten Wohneigentum entfalten. Im vermieteten Wohneigentum dagegen werden die Auswirkungen gering sein“, kritisierte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD, den Gesetzentwurf anlässlich der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Dies liege daran, dass die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in der Regel nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als Herstellungskosten abgeschrieben werden zu können, sondern bei Vermietern direkt aufwandswirksam werden.

Die erhöhte Absetzung und steuerliche Begünstigung setzen nach dem Gesetzentwurf voraus, dass durch die Sanierung der energetische Standard „KfW-Effizienzhaus-85“ erreicht wird. Die BSI hält diesen Standard für zu hoch. „Ein Absenken des Standards auf „KfW-Effizienzhaus-100“ würde einen deutlich größeren Breiteneffekt erzielen. Aber selbst dieser Standard ist häufig wirtschaftlich und technisch nicht realisierbar“, so die BSI in ihrer Stellungnahme. Deshalb setzt sich die BSI dafür ein, dass auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung steuerlich begünstigt werden sollen.

Neben der jetzt geplanten steuerlichen Förderung dürfe aber die ausreichende Ausstattung der KfW-Förderung keinesfalls aus den Augen verloren werden. Nach Auffassung der BSI reicht der vorgeschlagene Ansatz von 1,5 Milliarden Euro jährlich bei Weitem nicht aus. Um zwei Prozent des Wohnungsbestandes auf hohem energetischem Niveau zu sanieren, wie im Energiekonzept der Bundesregierung gefordert, wären jährlich fünf Milliarden Euro erforderlich.

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertritt bundesweit und auf europäischer Ebene die Interessen von sieben immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden. BFW, GdW, IVD, DDIV und BVI bewirtschaften rund 12 Mio. Wohneinheiten und verwalten weitere rund 250.000 Gewerbeeinheiten. Der vdp steht für 63 Prozent der gewerblichen und 26 Prozent der Wohnimmobilien-Finanzierung, der VGF für mehr als drei Viertel des Marktes der Anbieter geschlossener Fonds. Die BSI steht damit für nahezu die Hälfte aller Mietverhältnisse in Deutschland.

Weitere Informationen über die BSI finden Sie im Internet unter www.bsi-web.de.

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