BFW begrüßt Änderungen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“

– DIN V 18599 ab sofort wieder als Berechungsgrundlage anerkannt

Berlin, 8. Juni 2011 – Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt, dass die DIN V 18599 ab sofort wieder als Berechnungsgrundlage in den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ anerkannt wird. „Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus bauen oder ein altes Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus umwandeln wollen, brauchen Sie einen Sachverständigen, der den zu erreichenden KfW-Effizienzhaus-Standard berechnet. Diese Berechnung kann auf Basis verschiedener DIN-Vorschriften erfolgen. Wir begrüßen die Entscheidung der KfW, die DIN V 18599 ab sofort wieder anzuerkennen. Sie ist von den Unternehmen gelernt und hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem sind die Softwaresysteme vieler Immobilienunternehmen auf diese DIN ausgerichtet“, erläutert BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln.

Die KfW hatte die DIN V 18599 am 18. Oktober 2010 als Berechnungsgrundlage für das KfW-Effizienzhaus für nicht mehr zulässig erklärt, diese Entscheidung aber gestern revidiert.

Related Files

Teilen Sie diesen Beitrag: