EU-Aktionsplan Energieeffizienz

BSI: Investor-Nutzer-Dilemma wird durch Fördermittel verringert

Brüssel / Berlin, 08.03.2011 –  Mit dem heute vorgestellten „Aktionsplan Energieeffizienz“ unterstreicht die Europäische Kommission die Bedeutung, die der Wohnungswirtschaft bei der Erreichung der Klimaschutzziele zukommt. „Die deutsche Immobilienwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst“, kommentierte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD, den EU-Aktionsplan. Nicht umsonst habe Deutschland im europäischen Vergleich bereits seit Jahren eine Spitzenposition in Bezug auf das bereits erreichte Energieeffizienz-Niveau inne.

Die BSI betonte, dass die Steigerung der Energieeffizienz zwar wichtig sei, die Ziele hierfür aber nicht verpflichtend sein dürften. „Wohnungsunternehmen und private Vermieter müssen weiterhin selbstständig entscheiden können, welche Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich sind und zu einer optimalen Energiebilanz eines Gebäudes beitragen und damit auch dem Mieter das größtmögliche Energieeinsparpotenzial ermöglichen“, erklärte Kießling.

Den Plan der Kommission, die jährliche Sanierungsquote für öffentliche Gebäude auf zwei oder drei Prozent in etwa zu verdoppeln, bezeichnete der BSI-Vorsitzende als äußerst ambitioniert. Die Einführung verpflichtender Sanierungsquoten über öffentliche Gebäude hinaus sei jedoch nicht möglich, da hier das Wirtschaftlichkeitsgebot greifen muss. Nach Berechnungen der BSI wären außerdem allein in Deutschland Förderinvestitionen von mindestens fünf Milliarden Euro jährlich zur Erreichung dieses Ziels notwendig. „Über diesen enormen finanziellen Mehraufwand für Staat und Wirtschaft müssen sich die EU-Mitgliedstaaten bewusst sein, bevor sie verbindliche Vorgaben verabschieden“, so Kießling.

Dass die Europäische Kommission in ihrem Aktionsplan das so genannte Investor-Nutzer-Dilemma thematisiere, sei zwar ein wichtiges Signal für Vermieter, dürfe aber keinesfalls zu Eingriffen in das nationale Mietrecht führen. „Das Mietrecht stellt nur ein Teilproblem des Investor-Nutzer-Dilemmas dar. Soziale Aspekte wie die finanzielle Belastbarkeit von Mietern und Vermietern sowie wirtschaftliche Fragen wie das Preisniveau von Sanierungsmaßnahmen lassen sich nicht über das Mietrecht regeln“ betonte der BSI-Vorsitzende. Vielmehr seien nachhaltige Förderprogramme vonnöten. Das deutsche CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW sei wegen seiner Effektivität und Zielgenauigkeit Vorbild für viele andere europäische Länder. „Das Förderpotenzial eines so bewährten Modells durch Kürzung der Bundesmittel einzuschränken und eine Weiterführung der Programme über 2011 hinaus in Frage zu stellen, ist fatal. Die BSI fordert deshalb, die Ausstattung der Förderprogramme auf hohem Niveau zu verstetigen“, appellierte Kießling an die Bundesregierung.

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