BSI: Mehr Rechtssicherheit für Vermieter bringt den Klimaschutz voran

Berlin, 24.02.2011 –  Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, bei klimafreundlichen Sanierungen im Gebäudebestand eine grundsätzliche Duldungspflicht der Mieter einzuführen. Medienberichten zufolge erwägt die Ministerin zudem, das Recht der Mieter auf Mietminderung aufgrund Beeinträchtigungen durch energetische Sanierungsmaßnahmen einzuschränken. „Zwischen den Mieter- und Vermieterinteressen ist ein ausgewogenes Verhältnis nötig, um gemeinsam den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich um 80 Prozent zu reduzieren, ist nur zu erreichen, wenn die bestehenden Hürden im Mietrecht beseitigt werden“, erklärte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD. Solange Mieter berechtigt seien, bei Beeinträchtigungen während der umwelt- und klimafreundlichen Modernisierungsmaßnahmen die Miete in Einzelfällen um bis zu 100 Prozent zu kürzen, sei das für die Vermieter ein zu großes finanzielles Risiko. Erschwerend wirke auch das komplizierte Ankündigungsverfahren für energiesparende Modernisierungen. Der BSI fordert deshalb eine deutliche Vereinfachung.

Ein ebenso wichtiger Anreiz für energetisches Sanierung sei, die Mieterhöhungsmöglichkeiten im Mietrecht so auszugestalten, dass die auf die Miete umlegbaren Investitionskosten nicht im Laufe der Jahre durch die Entwicklung der Marktmieten eingeholt werden, ergänzte Kießling. In diesem Zusammenhang müssten auch Mieterhöhungen wegen energiesparender Modernisierungen bei Staffel- und Indexmieten ermöglicht werden. Außerdem sei eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, dass Kosten, die infolge klima-oder umweltfreundlicher Modernisierungen, wie Wärmeliefer- und Energieeinspar-Contracting, neu entstehen, auch ohne besondere Vereinbarung auf Mieter umgelegt werden können.

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