BSI begrüßt sachgerechte Korrekturen des Energiekonzeptes

Politik nähert sich dem ökonomisch Machbaren und sozial
Verantwortbaren

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich Medienberichten zufolge für den Gebäudebereich auf realistische Zielsetzungen und eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen im Energiekonzept verständigt. Die BSI unterstützt die durch die Koalitionsfraktion vorgenommenen Änderungen ausdrücklich.

„Dies ist ein großer Schritt in Richtung Realität“, kommentierte Jens-
Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände
der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes
IVD die beabsichtigte Korrektur zur Vermeidung von Überforderung
privater Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Mieter. Die nun
angestrebte Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 80 Prozent bis zum
Jahr 2050 im Gebäudesektor sei immer noch sehr ambitioniert, aber
weitaus realistischer als das Ziel der Nullemission für alle Gebäude.
„Innerhalb der nächsten 40 Jahre die knapp 40 Millionen Wohneinheiten
in Deutschland durch energetische Sanierung voraussetzungslos
klimaneutral aufzurüsten, wäre weder wirtschaftlich möglich noch
technisch machbar gewesen.“ Die geplante Verankerung des
Wirtschaftlichkeitsgebotes im Energiekonzept sei daher die
grundlegende Voraussetzung für eine Umsetzung energiesparender
Maßnahmen. Die ergänzende Förderung des Ersatzneubaus sei insoweit
konsequent. Wichtig seien weiterhin geeignete Rahmenbedingungen.
Die BSI begrüße daher den geplanten rechtlichen Rahmen für
Wärmeliefer- und Energieeinspar-Contracting sowie die vorgesehene
Beibehaltung der Steuerbegünstigung für Energieeinspar-Contracting,
wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden. Dies müsse
sofort in Änderungsanträgen zum vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz
umgesetzt werden.

„Nur wenn die konstruktiven Änderungsvorschläge der Fachpolitiker aus
den Koalitionsfraktionen politisch umgesetzt werden, ist das
Energiekonzept sozialökonomisch vertretbar zu realisieren. Unter der
Voraussetzung, dass das Energiekonzept in dieser Form revidiert wird,
kann es zur Richtlinie des zukünftigen Handelns der Bundesregierung
zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden werden“, so
der BSI-Präsident abschließend.

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