Nach den Bundesländern soll für die neue Grundsteuer die reine Grundstücks- und Gebäudefläche die Grundlage sein.
Berlin, 26.08.2010 – In die Diskussion um die Neuordnung der Grundsteuer kommt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs von Ende Juni 2010 über die Notwendigkeit der Reformierung der Grundsteuer Bewegung. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben in einem neuen Eckpunktepapier einen Vorschlag zur vereinfachten Berechnung der Grundsteuer vorgelegt. "Wir begrüßen das Vorhaben, eine vereinfachte Berechnung der Grundsteuer zu ermöglichen. Der Vorschlag der drei Bundesländer geht in die richtige Richtung, berücksichtigt wesentliche Forderungen der BSI, müsste aber noch an einigen Stellschrauben modifiziert werden, so Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD.
Nach dem Eckpunktepapier der genannten Bundesländer soll für die neue Grundsteuer die reine Grundstücks- und Gebäudefläche die Grundlage sein. Die tatsächlichen Grundstücks- und Gebäudeflächen werden jeweils – unabhängig von der Lage des Grundstücks – mit pauschalen nutzungsartabhängigen Cent-Beträgen multipliziert und anschließend addiert, wobei das Hebesatzrecht der Kommunen erhalten bliebt, das letztendlich für die Höhe der Grundsteuerbelastung maßgeblich ist. "Modifiziert werden müsste in diesem Modell die unterschiedlichen Gewichtungen der Flächen verschiedener Grundstücksarten, wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngebäude sowie verschiedener Gewerbegrundstücke ", so Kießling weiter. Die BSI schlägt daher vor, ausreichende Probeerhebungen von Grundstücken vorzunehmen. Dabei sollte versucht werden, auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen bei unterschiedlichen Nutzungsarten ein verfeinertes Modell zu gestalten, ohne den Verwaltungsaufwand wesentlich zu erhöhen.
"Begrüßenswert ist, dass Kommunen das Recht erhalten sollen, innerhalb des Gemeindegebiets zonierte Hebesätze einzuführen, um städtebauliche Maßnahmen zu treffen", sagt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI.
Die BSI gibt ferner zu bedenken, dass Leerstand bei der Berechnung der Grundsteuer zu berücksichtigen ist. „Es kann nicht sein, dass der Vermieter aufgrund demografischer Entwicklungen eine Realsteuer abführen muss, die er nicht aus seiner Miete erzielen kann. Das führt zur Substanzbesteuerung“, so Kießling.
Um ein Aussterben der Innenstädte zu vermeiden gibt die Spitzenvereinigung außerdem zu bedenken, den Einzelhandel und das Gewerbe nicht über Gebühr zu belasten. Die BSI schlägt im Bereich der Lagerhallen und Einkaufszentren Abschläge vor. „Wir warnen davor, innerstädtische Lagen zu benachteiligen und die „Center“ auf der grünen Wiese zu bevorzugen“, erklärte der BSI-Vorsitzende.