Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsstrategie 2020“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit bis 2020. Der BFW ist als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv beteiligt. Die Beschlussfassung im DIN ist für den 03.11.2016 vorgesehen.
Hintergrund:
Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Kritik:
Die damit einhergehenden Probleme lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen
- Immer kürzere Überarbeitungszyklen
- Hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen
- Unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis
Diesen Fehlentwicklungen muss durch die Deutsche Normungsstrategie 2020 entgegengewirkt werden, um das Vertrauen der Immobilienwirtschaft in die Standards der DIN-Normung wiederherzustellen.
Forderungen der mittelständischen Immobilienwirtschaft
- Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
- Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
- Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
- Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
- Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.