Wie die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage bei BFW-Mitgliedern zeigen, führen die seit 01.10.2016 wirksamen abfallrechtlichen Regelungen für HBCD-haltige Dämmstoffen vielfach zu Entsorgungsengpässen, Verzögerungen bei Sanierungen und erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung.
Neben höheren Transportkosten sind die Bereitstellung gesonderter Container auf Baustellen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis zu den Inhaltsstoffen des Dämmmaterials weitere Kostentreiber. Um diese Probleme zu lösen, fordern die BFW-Mitgliedsunternehmen mehrheitlich eine verpflichtende Annahme für alle Bauabfälle durch die Entsorgungsunternehmen. Weiterhin sprechen sich die BFW-Mitgliedsunternehmen dafür aus, dass die Entsorgungsunternehmen mit entsprechenden Genehmigungen umgehend in die Lage versetzt werden, alle HBCD-haltige Dämmabfälle zu entsorgen und den gesetzlichen Entsorgungsaufwand zu begrenzen.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
- 60% der BFW-Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, stellen Auswirkungen durch die neuen abfallrechtlichen Regelungen für HBCD-haltige Dämmstoffe in Bezug auf Sanierungsmaßnahmen fest.
- Die Hälfte der beteiligten BFW-Unternehmen gibt an, dass sich durch die neuen Entsorgungsregelungen die Kosten für Sanierungen generell erhöhen.
- Rund zwei Drittel gaben an, dass sich die Entsorgungskosten von HBCD-haltigen Dämmstoffen zwischen 10% bis 30% verteuert haben, 16% sagen sogar die Kostensteigerungen belaufen sich auf über 50% bei der Entsorgung.
- 38% der Unternehmen gaben an, dass Entsorgungsbetriebe generell derzeit keine HBCD-haltigen Dämmstoffe annehmen. Ist das der Fall bleiben die Unternehmen auf den Dämmabfällen sitzen und müssen die Stoffe in Containern oder anderweitig zwischenlagern.
- Rund ein Drittel der BFW-Unternehmen gehen sogar noch weiter und gaben in Bezug auf diese Frage an, dass Sanierungen derzeit nicht durchgeführt werden können bzw. auf unbestimmte Zeit zurückgestellt sind.
- Die Unternehmen sprechen sich mehrheitlich für eine verpflichtende Annahme aller Bauabfälle durch die Entsorgungsunternehmen aus. Weiterhin sprechen sich die BFW-Mitgliedsunternehmen dafür aus, dass die Entsorgungsunternehmen mit entsprechenden Genehmigungen in die Lage versetzt werden, HBCD-haltige Dämmabfälle in der entsprechenden Menge zu entsorgen und dass der gesetzlichen Entsorgungsaufwand begrenzt wird.
Anmerkungen des BFW:
Der BFW setzt sich dafür ein, dass schnellstmöglich eine Verbesserung der Entsorgungssituation herbeigeführt wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Hintergrund:
Seit dem 1. Oktober 2016 werden Dämmstoffe, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, als gefährlicher Abfall eingestuft. Im Kern geht es um die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Sie beinhaltet, dass Polystyrol mit mehr als 0,1 Prozent Flammschutzmittel HBCD nun als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Dieser darf es nur noch in Verbrennungsanlagen mit speziellen technischen Voraussetzungen und den entsprechenden Genehmigungen verbrannt werden.
Seit dem 1. Oktober 2016 werden Dämmstoffe, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, als gefährlicher Abfall eingestuft. Im Kern geht es um die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Sie beinhaltet, dass Polystyrol mit mehr als 0,1 Prozent Flammschutzmittel HBCD nun als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Dieser darf es nur noch in Verbrennungsanlagen mit speziellen technischen Voraussetzungen und den entsprechenden Genehmigungen verbrannt werden.
Wie uns Mitgliedsunternehmen berichten, sind vielfach Entsorgungsengpässe, Verzögerungen bei Sanierungen und erhebliche Mehrkosten die Folge. Immobilieneigentümer müssen höhere Transportkosten zahlen. Weitere neue Kostentreiber sind die Bereitstellung gesonderter Container auf Baustellen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis zu den Inhaltsstoffen des Dämmmaterials.
Um zu den Erfahrungswerten ein valides Gesamtbild zu erstellen, führt der BFW derzeit eine Umfrage durch.
Die Energiewende ist ein Kernthema der großen Koalition. Über den Zusammenhang zwischen steigenden Mietpreisen und der Umsetzung der Energiewende wird allerdings geschwiegen. Der BFW hat bereits 2013 in einer Studie auf die überproportiionale Teuerung von Mietpreisen aufgrund der Verschärfung der EnEV-Auflagen hingewiesen. So müssen Neubauten immer anspruchsvollere energetische Standards erfüllen, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.
Im Gebäudebestand soll die energetische Sanierungsquote auf 2% verdoppelt werden. Derzeit werden jährlich nicht einmal 1% der 18 Millionen Wohngebäude energetisch saniert.
Der Rückstand ist auf die fortdauernde gesetzliche Überregulierung zurückzuführen. Die Grenze des wirtschaftlich und technisch machbar und tragfähigen war für die Immobilienbranche bereits 2009 nach der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht. Seitdem kamen stetig neue Anforderungen auf die Immobilienwirtschaft zu, unter anderem auch im Bereich Mietrecht.
Übergeordnetes Ziel muss also sein, die Breitenwirkung für energetische Maßnahmen zu erweitern. Denn nur energetische Maßnahmen auf breiter Basis mit den entsprechenden Wahlfreiheiten erhöhen die Akzeptanz der Energiewende, schaffen Wettbewerbsdruck und Spielräume für Innovationen.
Dabei schließen sich Wirtschaftlichkeit und die Umsetzung der Energiewende keineswegs aus.
Andreas Ibel, BFW-Präsident
Dem BFW geht es darum, dass:
- Investitionen nur getätigt werden, wenn sie sich refinanzieren lassen. Technische und energetische Anforderungen müssen den Rahmen der Wirtschaftlichkeit einhalten. Durch technikoffene Ansätze wird gewährleistet, dass alle Baumaterialien, die zur Verfügung stehen, je nach regionalen Unterschieden und Baualtersklassen verwendet werden können.
- ohne weitere gesetzliche Zwänge neue Methoden entwickelt werden, die der Komplexität von energetischen Sanierungsmaßnahmen gerecht werden, wirtschaftlich sind und zu weiteren Kostensenkungen je eingesparter Energieeinheit führen.
Der Niedrigstenergiegebäudestandard ist derzeit noch nicht erarbeitet und steht weiterhin unter dem Wirtschaftlichkeitsvorbehalt, wie Peter Rathert, Leiter des Referats Gebäude- und Anlagentechnik im BMUB, im Fachforum Bautechnik des 10. Deutschen Immoblien Kongresses am 7. Mai 2015 berichtete. Martin Dornieden, Geschäftsführer Dornieden Generalbau GmbH und Vorsitzender des BFW Landesverbandes NRW, wies in der anschließenden Diskussion auf die wachsende Diskrepanz zwischen gesetzlich berechneter Bedarfseinsparung und tatsächlich erzielbarer Verbrauchseinsparung hin. Kunibert Gerij, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises Energie/Bautechnik, ergänzte, dass sich die ökologische Intention durch den Kurs des Gesetzgebers in ihr Gegenteil verkehren kann.
Hier knüpfte auch der Vortrag von Dipl.-Ing. Helge-Lorenz Ubbelohde (Vizepräsident und Fachbereichsleiter Bau des BVS) über die Sicherung von Bauqualität im Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben an. In Anbetracht gesetzlicher und normativer Überregulierung wie der EnEV und den DIN-Normen wird es immer schwieriger, zivilrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Deshalb soll die Gesamtenergiebilanz in den Mittelpunkt der nächsten EnEV-Reform rücken. Paul-Günter Frank, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises Energie/Bautechnik, merkte in diesem Zusammenhang an, dass die Potentiale der Anlagentechnik gesetzlich noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Haustechnische Maßnahmen müssten bei der Gesamtbilanzierung mit einbezogen und die Anlagenkennzahlen neu festgelegt werden.
Rechtsanwalt Michael Halstenberg diskutierte mit den Teilnehmern im Anschluss die nationalen Anforderungen für die Zulassung von Bauprodukten in Deutschland, die nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 für unzulässig erklärt worden sind. Das Urteil stellt laut Halstenberg die gesamte nationale Zulassungspraxis in Deutschland in Frage und gefährdet die bewährte Qualität der deutschen Bauprodukte. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden nunmehr in der Pflicht sind, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder auf nationaler Ebene zu regulieren. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf die Bauträger würde zu erheblichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken führen, die derzeit nur mit entsprechenden vertraglichen Garantieerklärungen reduziert werden könnten.