Wie die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage bei BFW-Mitgliedern zeigen, führen die seit 01.10.2016 wirksamen abfallrechtlichen Regelungen für HBCD-haltige Dämmstoffen vielfach zu Entsorgungsengpässen, Verzögerungen bei Sanierungen und erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung.
Neben höheren Transportkosten sind die Bereitstellung gesonderter Container auf Baustellen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis zu den Inhaltsstoffen des Dämmmaterials weitere Kostentreiber. Um diese Probleme zu lösen, fordern die BFW-Mitgliedsunternehmen mehrheitlich eine verpflichtende Annahme für alle Bauabfälle durch die Entsorgungsunternehmen. Weiterhin sprechen sich die BFW-Mitgliedsunternehmen dafür aus, dass die Entsorgungsunternehmen mit entsprechenden Genehmigungen umgehend in die Lage versetzt werden, alle HBCD-haltige Dämmabfälle zu entsorgen und den gesetzlichen Entsorgungsaufwand zu begrenzen.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
- 60% der BFW-Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, stellen Auswirkungen durch die neuen abfallrechtlichen Regelungen für HBCD-haltige Dämmstoffe in Bezug auf Sanierungsmaßnahmen fest.
- Die Hälfte der beteiligten BFW-Unternehmen gibt an, dass sich durch die neuen Entsorgungsregelungen die Kosten für Sanierungen generell erhöhen.
- Rund zwei Drittel gaben an, dass sich die Entsorgungskosten von HBCD-haltigen Dämmstoffen zwischen 10% bis 30% verteuert haben, 16% sagen sogar die Kostensteigerungen belaufen sich auf über 50% bei der Entsorgung.
- 38% der Unternehmen gaben an, dass Entsorgungsbetriebe generell derzeit keine HBCD-haltigen Dämmstoffe annehmen. Ist das der Fall bleiben die Unternehmen auf den Dämmabfällen sitzen und müssen die Stoffe in Containern oder anderweitig zwischenlagern.
- Rund ein Drittel der BFW-Unternehmen gehen sogar noch weiter und gaben in Bezug auf diese Frage an, dass Sanierungen derzeit nicht durchgeführt werden können bzw. auf unbestimmte Zeit zurückgestellt sind.
- Die Unternehmen sprechen sich mehrheitlich für eine verpflichtende Annahme aller Bauabfälle durch die Entsorgungsunternehmen aus. Weiterhin sprechen sich die BFW-Mitgliedsunternehmen dafür aus, dass die Entsorgungsunternehmen mit entsprechenden Genehmigungen in die Lage versetzt werden, HBCD-haltige Dämmabfälle in der entsprechenden Menge zu entsorgen und dass der gesetzlichen Entsorgungsaufwand begrenzt wird.
Anmerkungen des BFW:
Der BFW setzt sich dafür ein, dass schnellstmöglich eine Verbesserung der Entsorgungssituation herbeigeführt wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Hintergrund:
Seit dem 1. Oktober 2016 werden Dämmstoffe, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, als gefährlicher Abfall eingestuft. Im Kern geht es um die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Sie beinhaltet, dass Polystyrol mit mehr als 0,1 Prozent Flammschutzmittel HBCD nun als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Dieser darf es nur noch in Verbrennungsanlagen mit speziellen technischen Voraussetzungen und den entsprechenden Genehmigungen verbrannt werden.
Seit dem 1. Oktober 2016 werden Dämmstoffe, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, als gefährlicher Abfall eingestuft. Im Kern geht es um die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Sie beinhaltet, dass Polystyrol mit mehr als 0,1 Prozent Flammschutzmittel HBCD nun als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Dieser darf es nur noch in Verbrennungsanlagen mit speziellen technischen Voraussetzungen und den entsprechenden Genehmigungen verbrannt werden.
Wie uns Mitgliedsunternehmen berichten, sind vielfach Entsorgungsengpässe, Verzögerungen bei Sanierungen und erhebliche Mehrkosten die Folge. Immobilieneigentümer müssen höhere Transportkosten zahlen. Weitere neue Kostentreiber sind die Bereitstellung gesonderter Container auf Baustellen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis zu den Inhaltsstoffen des Dämmmaterials.
Um zu den Erfahrungswerten ein valides Gesamtbild zu erstellen, führt der BFW derzeit eine Umfrage durch.
Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsstrategie 2020“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit bis 2020. Der BFW ist als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv beteiligt. Die Beschlussfassung im DIN ist für den 03.11.2016 vorgesehen.
Hintergrund:
Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Kritik:
Die damit einhergehenden Probleme lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen
- Immer kürzere Überarbeitungszyklen
- Hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen
- Unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis
Diesen Fehlentwicklungen muss durch die Deutsche Normungsstrategie 2020 entgegengewirkt werden, um das Vertrauen der Immobilienwirtschaft in die Standards der DIN-Normung wiederherzustellen.
Forderungen der mittelständischen Immobilienwirtschaft
- Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
- Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
- Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
- Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
- Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.
Die Bauministerkonferenz hat im April 2013 eine Arbeitsgruppe zum Thema „ Brandverhalten von WDVS“ eingesetzt. Die Ergebnisse der diesbezüglichen Versuchsreihe hat die BMK im November 2014 ausgewertet und das DIBT beauftragt, erste Hinweise für die Baupraxis zur Verbesserung des Brandverhaltens zu veröffentlichen (siehe DIBT-Merkblatt vom 27.05.2014). Im nächsten Schritt ist geplant, die bauaufsichtlichen Zulassungen, also die technischen Baubestimmungen in den einzelnen Landesbauordnungen entsprechend anzupassen. Ein Zeitplan kann jedoch durch das DIBT bislang noch nicht benannt werden.
Der BFW empfiehlt, sich bis zur Änderung der Landesbauordnungen am aktuellen Merkblatt der Bauministerkonferenz vom 18. Juni 2015 zu orientieren:
Merkblatt Brandverhalten WDVS 18.06.2015 – pdf
DIBT Hinweis WDVS 27.05.2015 – pdf
BFW fordert Überprüfung der gesamten Zulassungspraxis für Bauprodukte
Mit Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland der Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen EG-Bauproduktenrichtlinie für schuldig befunden, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt zu haben. Damit muss Deutschland sein bisheriges Verfahren aufgeben, mit dem essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte national in Bauregellisten nachgeregelt wurden, wenn entsprechende Anforderungen in diesbezüglich mangelhaften Europäischen Normen fehlen. Anstatt mangelhaft harmonisierte Europäische Baustoffnormen auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg konsequent zurückzuweisen, habe Deutschland diese über Jahre akzeptiert und bauaufsichtlich erforderliche Zusatzanforderungen in unzulässiger Weise national aufgebaut, hieß es in der Urteilsbegründung.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die gesamte nationale Zulassungspraxis in Deutschland in Frage gestellt. Die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland ist damit gefährdet. Der BFW sieht die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.
Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf die Bauträger, Bauunternehmen führt zu nicht absehbaren zivilrechtlichen Haftungsrisiken und muss verhindert werden.
Der BFW wird gemeinsam mit der mittelständigen Immobilienwirtschaft diesen Prozess kritisch und konstruktiv begleiten.