Sie stehen am Anfang einer neuen Projektentwicklung und wollen die gewerblichen Mietverträge am liebsten vor Errichtung des Neubaus unter Dach und Fach bringen. Ihr Anker-Mieter möchte ein Boardinghouse betreiben, obwohl der uralte Baustufenplan ein „Mischgebiet“ festsetzt. Die Stadt regt ein Bauvorbescheidsverfahren an, um auch Fragen der Zweckentfremdung von vorherigen Wohnungen im Bestandsgebäude „in Ruhe“ zu klären. Sie wollen dem Vorbescheid nicht vorgreifen, können und wollen aber auch nicht mit dem Abschluss des Forward-Mietvertrages warten, sonst springt Ihr Mieter ab. Was nun?
Ein besonderes Augenmerk ist des Weiteren auf das Thema Brandschutzverstöße zu legen, wenn die Mietfläche bereits genutzt wird und eine Nutzungsuntersagung ergeht: Ab wann darf der Mieter kündigen? Reicht die bloße Androhung von Zwangsmitteln aus? Wann hilft ein Widerspruch dem Vermieter? Auch diese Fragestellungen werden aus der Sicht der Praxis und des Rechts mit den Teilnehmern erarbeitet.
Schwerpunkte:
- Aktuelle Rechtsprechung
- Vertragsgestaltung
- Umgang mit Behörden
Was erwartet Sie:
Im Rahmen dieses halbtägigen Seminars werden Sie dafür sensibilisiert, wo öffentlich-rechtliche Fallen im Gewerbemietvertrag lauern, wie Sie diese umgehen und welche Möglichkeiten Sie haben, den Spagat zwischen früher Renditesicherheit und der Einholung behördlicher Genehmigung zu meistern.
Zielgruppe:
Führungskräfte und Mitarbeiter/innen von Projektentwicklungsgesellschaften, in der Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Wohnungsunternehmen und Bauträgern, Asset Manager/innen.
Referenten:
Ruth Breiholdt, Partnerin W·I·R Breiholdt Nierhaus Schmidt in Hamburg.
Seit 2008 als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie berät und betreut Mandate aus dem Bereich des Gewerberaummietrechts. Als Referentin ist sie insbesondere für das Gewerberaummietrecht bei unterschiedlichen Seminarveranstaltungen tätig und greift in Veröffentlichungen überwiegend mietrechtliche Themen auf, wobei sie auch die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten einfließen lässt.
Bjarne Brummund, Rechtsanwalt der Kanzlei W·I·R Breiholdt Nierhaus Schmidt
Er berät und betreut Mandate aus dem Bereich des privaten und öffentlichen Bau- und Architektenrechts und absolviert in diesem Jahr den Fachanwaltslehrgang zum Bau- und Architektenrecht.
Diese Veranstaltung wird anerkannt gem. §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV und wird bescheinigt mit 4 Zeitstunden
